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Es kann ganz plötzlich jeden von uns treffen: Durch Krankheit oder Unfall sind wir nicht mehr in der Lage, unsere Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Handlungs- und Verfügungsgewalt geht dann aber nicht automatisch auf die nahen Angehörigen über, sondern zuerst einmal an das Betreuungsgericht, und dieses bestimmt dann in der Regel einen Betreuer bzw. eine Betreuerin, die diese Aufgaben wahrnehmen.

Wenn Sie selbst bestimmen wollen, wer in einem solchen Falle Ihre Interessen und Angelegenheiten vertreten soll und was mit Ihnen geschieht, dann sollten Sie vorbeugen und Ihre Wünsche in Form einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung für sich schriftlich festhalten.

Eine Vorsorgemappe mit entsprechenden Formularen ist beim Betreuungsverein Ostholstein e. V. erhältlich.

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